Angebotspreise sind keine Marktwerte
Sie enthalten in aller Regel immer einen - bedeutenden -Verhandlungsspielraum, um letzlich einen Verkaufspreis am oder um den Marktwert erzielen zu wollen.
Weiter beinhalten Angebotspreise immer eigene Preisvorstellungen des Eigentümers und Verkäufers zum Wert des betreffenden Immobilienverkaufs. Gleichgültig: wie, auf welche Weise und von wem der Marktwert der noch zu verkaufenden Immobilie ermittelt wurde.
Dazu gibt es viele, sehr unterschiedliche Wege:
Kompetente Beratung - der Weg aus dem Nebel
Für den ernsthaft am Erwerb einer Immobilie interessierten Käufer kann es fast belanglos sein, wie und auf welche Weise der Marktwert oder auch nur der Verkaufswert dieser Immobilie ermittelt wurde. Der jeweils ausgewiesene muss nur einigermaßen stimmen und - das ist nur selbstverständlich - dann auch dur Vorlage der erstellten Ermittlung werden.
Ergeben sich Preisunterschiede zwischen dem Angebotspreis und dem ermittelten Wert, so ist hierin schon der erste Verhandlungsspielraum dokumentiert.
Es ist und bleibt dann zwar immer noch Sache des Kaufinteressenten - eine vorgelegte "Wertexpertise" selbst zu überprüfen oder fachmännisch überprüfen zu lassen.
Die letztere und fachmännische Überprüfung hat allerdings den Nachteil, dass sie zumeist eben nicht schnell und ad hoc vorgenommen werden kann. Zur fachmännischen Überprüfung fehlen erfahrungsgemäß auch viele wertrelevante Unterlagen und Auskünfte, die dann - vom Eigentümer oder von seinem beauftragten Makler - erst noch besorgt werden müssen.
Eine fachmännische Überprüfung kann in seinem ersten Schritt nur benennen, welche Unterlagen und Auskünfte noch benötigt werden, um dann in einem zweiten Schritt eine Überprüfung durchführen zu können.
Dieser zweite Schritt ist dann allerdings kostenpflichtig, wobei die Höhe der anfallenden Kosten vorab geschätzt - und vor Auftragserteilung - mitgeteilt werden. Erst nach Auftragserteilung entsteht eine kostenpflichtige Überprüfung.