wert-brenner Sachverständigenbüro Herbert Brenner
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Zweitwohnungsteuer

Die Zweitwohnungsteuer ist in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer. Das Steueraufkommen ist gering. Im Jahre 2007 soll es rund 91,8 Mio. € betragen haben.

In der Regel ist die Jahreskaltmiete die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungsteuer. Vereinzelt gibt es hiervon Abweichungen.

Der Steuersatz ist ebenfalls unterschiedlich. Z.B für Berlin 5 % und für Überlingen (wohl wegen der Urlaubsregion) ganze 23 %. In der Regel beträgt der Steuersatz  10 %.

Mittlerweile gibt es eine Anzahl von Städten, die eine Zweitwohnungssteuer bereits eingeführt haben oder noch einführen wollen. Allein in Baden-Württemberg und Bayern sollen jeweils über 100 Kommunen diese Steuer bereits eingeführt haben. Teilweise in bedenklicher Höhe.

  • Mit die höchste Zweitwohnungsteuer erhebt die Stadt Konstanz mit (verfassungswidrigen ?) Pauschalbeträgen zwischen 400 € und 1.625 € pro Jahr je nach Miethöhe. Prozentual: zwischen und 19 % und 34 % der Jahresrohmiete.
  • Ebenso erhebt die Stadt Baden-Baden hohe Zweitwohnungssteuern, die in  gestaffelter Höhe kumulativ zunehmen. Bis 2.500 € Mieteinnahmen = 20 %,  für Mieteinnahmen über 2.500 € bis 5.000 € weitere 27,5 %, für 5.000 € übersteigende Mieteinnahmen weitere 35 %

Dagegen hat die Stadt Filderstadt die Einführung einer Zweitwohnungsteuer mit der Begründung verworfen, dass den geschätzten Einnahmen von 30 – 50.000 €, Personalkosten in Höhe 20.000 € gegenüber stünden.

 

 

 

 

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