Die Zweitwohnungsteuer ist in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer. Das Steueraufkommen ist gering. Im Jahre 2007 soll es rund 91,8 Mio. € betragen haben.
In der Regel ist die Jahreskaltmiete die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungsteuer. Vereinzelt gibt es hiervon Abweichungen.
Der Steuersatz ist ebenfalls unterschiedlich. Z.B für Berlin 5 % und für Überlingen (wohl wegen der Urlaubsregion) ganze 23 %. In der Regel beträgt der Steuersatz 10 %.
Mittlerweile gibt es eine Anzahl von Städten, die eine Zweitwohnungssteuer bereits eingeführt haben oder noch einführen wollen. Allein in Baden-Württemberg und Bayern sollen jeweils über 100 Kommunen diese Steuer bereits eingeführt haben. Teilweise in bedenklicher Höhe.
Dagegen hat die Stadt Filderstadt die Einführung einer Zweitwohnungsteuer mit der Begründung verworfen, dass den geschätzten Einnahmen von 30 – 50.000 €, Personalkosten in Höhe 20.000 € gegenüber stünden.