wert-brenner Sachverständigenbüro Herbert Brenner
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Verkaufsangebote von Immobilien enthalten deutliche Verhandlungsspielräume

Jedes einzelne Preisangebot beinhaltet immer drei mögliche Preisvorstellungen.

 

  • Zum einen den Marktpreis der Immobilie. Also der Preis, der am Markt am wahrscheinlichsten zu erzielen ist.
  • Zum anderen den Verhalungspreis zu der angebotenen Immobilie. Also der vorab einkalkulierte Verhandlungsspielraum erwarteter Preisverhandlungen.
  • Und schlussendlich den Mindestpreis, der aus anderweitig bestehenden Verbindlichkeiten unbedingt erzielt werden muss.

 Näheres dazu aus einer noch ersten Marktanalyse.

 

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