Jedes einzelne Preisangebot beinhaltet immer drei mögliche Preisvorstellungen.
- Zum einen den Marktpreis der Immobilie. Also der Preis, der am Markt am wahrscheinlichsten zu erzielen ist.
- Zum anderen den Verhalungspreis zu der angebotenen Immobilie. Also der vorab einkalkulierte Verhandlungsspielraum erwarteter Preisverhandlungen.
- Und schlussendlich den Mindestpreis, der aus anderweitig bestehenden Verbindlichkeiten unbedingt erzielt werden muss.
Näheres dazu aus einer noch ersten Marktanalyse.