Zu der gesetzlichen Beweisvermutung der ortsüblichen Entgelte hat der BGH in seinem Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 46/12 - einige beachtenswerte Leitsätze gebildet. Insbesondere:
Unter diesem Blickwinkel habe ich eine - nachstehend als PDF-Datei abrufbare - Marktanalyse zu dem kürzlch veröffentlichten Mietspiegel Stuttgart für die Jahre 2013 und 2014 erstellt.
Das Ergebnis ist ernüchternd. Nach den zu dieser Analyse feststellbaren Erkenntnissen ist der Mietspiegel Stuttgart ein Spiegel mit viel Verzerrungen und großen blinden Stellen.
eingestellt am 18.01.2013