wert-brenner Sachverständigenbüro Herbert Brenner
wert-brennerSachverständigenbüro Herbert Brenner
Warenkorb

Die anfechtbare Beweisvermutung eines qualifizierten Mietspiegels

Zu der gesetzlichen Beweisvermutung der ortsüblichen Entgelte hat der BGH in seinem Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 46/12 - einige beachtenswerte Leitsätze gebildet. Insbesondere:

 

  • Auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel die Anforderungen des § 558d Abs. 1 BGB erfüllt, kann im Bestreitensfall nicht schon deswegen verzichtet werden, weil der Mietspiegel von seinem Ersteller als qualifizierter Mietspiegel bezeichnet oder von der Gemeinde und/oder Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter als solcher anerkannt und veröffentlicht worden ist.

 

Unter diesem Blickwinkel habe ich eine - nachstehend als PDF-Datei  abrufbare - Marktanalyse zu dem kürzlch veröffentlichten Mietspiegel Stuttgart für die Jahre 2013 und 2014 erstellt.

 

Das Ergebnis ist ernüchternd. Nach den zu dieser Analyse feststellbaren Erkenntnissen ist der Mietspiegel Stuttgart ein Spiegel mit viel Verzerrungen und großen blinden Stellen.

 

eingestellt am 18.01.2013

 

Druckversion | Sitemap
© wert-brenner

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.