Spätestens bei der ersten Besichtigung ist dem Käufer oder Mieter eines Gebäudes oder einer Wohnung ein Energieausweis vorzulegen. Ob unaufgefordert oder nach Verlangen (wie seither) soll hier dahingestellt bleiben.
Von hervorgehobener Bedeutung ist, dass nunmehr der Eigentümer und/oder Vermieter mit empfindlichen Bußgeldern - bis zu 15.000 € - rechnen muss, wenn ein Energieausweis nicht vorgelegt wird. (Vergehen im Straßenverkehr sind eindeutig für andere mit Gefahren verbunden, jedoch deutlich billiger).
Was bringt nun der Energieausweis überhaupt und was bringt zusätzlch der neue Energieausweis? Darüber sind die Verbände "Mieterverein" und "Haus und Grund" natürlich uneins.
Die Mietervereine fühlen sich bestätigt und wollen zukünftig die geforderte Verwendung und Verbreitung überwachen. Das werden sie nicht nur androhen, sonder auch bestimmt tun.
Für die Haus- und Grundbesitzervereine sieht man - auch mit der neuen Klassenteilung der "Energie-Effizienzklasse" nur eine bedingte Aussagekraft. Das klingt erklärbar. Was soll damit dem Käfer oder Mieter z.B. der Unterschied zwischen Effizienzklasse D (kleiner 130 kWh/(m² x a) und der Effizienzklasse E (kleiner 160 kWh/(m² x a) überhaupt sagen? Käufer und Mieter sind gut beraten und vornehmlich daran interessiert, wie sich der unterschiedliche Energieverbrauch auf den Kaufpreis oder Miete auswirkt.
Dieser letztlich wichtige Unterschied ist aber - bei weitem - nicht allein vom Energieverbrauch abhängig.
Foilgende Kennziffern der Energiekennwerte werden eingeführt:
Effizienzklasse | Verbrauchswert kWh/(m² x a) |
|
A + | < 30 | |
A | < 50 | |
B | < 75 | |
C | < 100 | |
D | < 130 | |
E | < 160 | |
F | < 200 | |
G | < 250 | |
H | > 250 |